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AG gründen Schweiz: Kosten, Voraussetzungen & Schritte

Erfahren Sie alles Wichtige zur AG gründen Schweiz: Kosten, Voraussetzungen, Schritte und rechtliche Aspekte für Ihre Aktiengesellschaft.

Geprüft vor 2 Tagen
6 Min. Lesezeit
Aktualisiert Juni 2026
Geprüft anhand offizieller Schweizer Quellen. Zuletzt geprüft vor 2 Tagen, bl_ahv, KMU Portal.Status: aktuell
Überblick

AG gründen Schweiz: Ihr umfassender Leitfaden

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und die Einhaltung zahlreicher rechtlicher Vorgaben erfordert. Als eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen mit Kapitalbedarf bietet die AG klare Vorteile hinsichtlich der Haftungsbeschränkung und der Kapitalbeschaffung. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle wesentlichen Schritte, von den ersten Voraussetzungen über die notwendigen Kapitalien bis hin zur Eintragung ins Handelsregister. Wir beleuchten die spezifischen Anforderungen, die bei einer AG gründen Schweiz gelten, und geben Ihnen wertvolle Einblicke, um Ihre Firmengründung erfolgreich zu gestalten. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens, und die AG stellt hierbei eine attraktive Option dar, insbesondere für ambitionierte Projekte und wachstumsstarke Unternehmen. Die Kosten für die Gründung einer AG sind zwar höher als bei anderen Rechtsformen, doch die damit verbundenen Vorteile rechtfertigen diesen Aufwand oft. Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie den Schritt wagen, eine AG zu gründen.
Was dieser Leitfaden abdeckt
  • Voraussetzungen für die AG-Gründung: Erfahren Sie, welche grundlegenden Anforderungen Sie erfüllen müssen, bevor Sie mit der Gründung einer AG beginnen.
  • Kapitalanforderungen und Kosten: Welches Aktienkapital ist erforderlich und welche Gründungskosten fallen bei einer AG-Gründung in der Schweiz an?
  • Schritte zur Handelsregistereintragung: Eine detaillierte Übersicht über den Prozess von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister.
  • Rechtliche und steuerliche Aspekte: Wichtige Informationen zu Haftung, Steuern und laufenden Pflichten einer Aktiengesellschaft in der Schweiz.
CHF 100'000
Mindestaktienkapital
Das obligatorische Gesellschaftskapital (Aktienkapital) beträgt mindestens CHF 100'000 (siehe Erläuterungen des KMU-Portals des Bundes).
min. 20% / CHF 50'000
Einbezahlung bei Gründung
Mindestens 20% des Aktienkapitals, jedoch mindestens CHF 50'000, müssen bei Gründung einbezahlt sein (siehe Erläuterungen des KMU-Portals des Bundes).
ca. CHF 563
Gründungskosten (geschätzt)
Die geschätzten Gründungskosten für eine AG oder GmbH liegen bei etwa CHF 563.
Obligatorisch
UID-Nummer
Jedes Unternehmen in der Schweiz erhält eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) (siehe AHV-Ausgleichskasse BL).
8.1%
Mehrwertsteuer-Satz (Normal)
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer in der Schweiz beträgt 8,1% (siehe Erläuterungen des KMU-Portals des Bundes).
Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person und die am weitesten verbreitete Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz . Sie eignet sich besonders für Unternehmen mit einem hohen Kapitalbedarf und bietet Aktionären eine Haftungsbeschränkung auf ihre Einlage. Die AG ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, was bedeutet, dass sie Rechte und Pflichten eingehen kann, wie z.B. Verträge abschliessen oder klagen und belangt werden. Ihre Struktur ist auf Wachstum und die Aufnahme von Investoren ausgelegt, was sie zu einer beliebten Wahl für Start-ups und etablierte Unternehmen macht, die expandieren möchten. Die AG ist eine typische Unternehmensform für Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf und eignet sich für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen . Mit über 122'000 Unternehmen ist die AG die häufigste Kapitalgesellschaftsform in der Schweiz .
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Schritt 1: Planung und Vorbereitung
Bevor Sie eine AG gründen, ist eine gründliche Planung unerlässlich. Dazu gehört die Festlegung des Geschäftszwecks, die Wahl eines aussagekräftigen Firmennamens, der die Rechtsformzusätze 'AG' oder 'Aktiengesellschaft' tragen muss , und die Bestimmung des Sitzes der Gesellschaft. Ebenso wichtig ist die Zusammenstellung der Gründer und die Klärung der Kapitalstruktur. Überlegen Sie sich genau, welche Art von Geschäft Sie betreiben möchten und welche strategischen Ziele Sie verfolgen. Eine solide Basis in der Planungsphase minimiert spätere Komplikationen und legt den Grundstein für den Erfolg Ihres Unternehmens. Die sorgfältige Ausarbeitung eines Businessplans ist ebenfalls ratsam, um potenzielle Investoren zu überzeugen und die eigene Strategie zu schärfen. Denken Sie auch über die Zusammensetzung des ersten Verwaltungsrats nach, da dieser die oberste Leitungsinstanz darstellt.
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Schritt 2: Aktienkapital und Sacheinlagen
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000 erforderlich . Dieses Kapital muss zu mindestens 20% einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt sein, wobei der einbezahlte Betrag mindestens CHF 50'000 betragen muss . Sacheinlagen sind möglich, erfordern jedoch ein besonderes Verfahren und eine Bewertung durch eine Revisionsstelle . Die Wahl zwischen Bareinlagen und Sacheinlagen hängt von der Art der Vermögenswerte ab, die Sie in das Unternehmen einbringen möchten. Eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Mittel ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Gründungsvoraussetzungen erfüllt sind und das Unternehmen über ausreichend Kapital für den Start verfügt. Die Liberierung des Kapitals ist ein kritischer Schritt, der die finanzielle Solidität der Gesellschaft von Beginn an sichert.
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Schritt 3: Gründungsvorbereitung und Beurkundung
Die Gründung einer AG erfordert die Erstellung von Statuten, die alle wesentlichen Bestimmungen der Gesellschaft enthalten. Diese müssen von allen Gründungsmitgliedern genehmigt und öffentlich beurkundet werden. Die Wahl des Verwaltungsrats und gegebenenfalls der Revisionsstelle sind weitere wichtige Schritte, die im Rahmen der Gründung erfolgen müssen . Die öffentliche Beurkundung durch einen Notar ist ein obligatorischer Schritt, der die rechtliche Gültigkeit der Gründung sicherstellt. Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden. Die Wahl der Organe ist entscheidend für die zukünftige Führung und Kontrolle der Gesellschaft. Die Statuten bilden das Fundament der AG und sollten sorgfältig ausgearbeitet werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
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Schritt 4: Eintrag ins Handelsregister
Nach der öffentlichen Beurkundung muss die Aktiengesellschaft im zuständigen kantonalen Handelsregister eingetragen werden . Erst mit diesem Eintrag entsteht die AG als juristische Person . Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die von den Kantonen bereitgestellten Online-Plattformen wie EasyGov.swiss . Die Eintragung im Handelsregister ist öffentlich und macht die Existenz und die wesentlichen Daten der Gesellschaft für jedermann zugänglich. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die volle Rechtsfähigkeit zu erlangen und Geschäfte tätigen zu können. Die UID-Nummer, die jedem Unternehmen zugewiesen wird, erleichtert die Identifikation bei allen Behördenkontakten .
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Schritt 5: Anmeldung bei Sozialversicherungen und Steuerbehörden
Nach der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie Ihre AG bei den zuständigen Sozialversicherungsanstalten (z.B. kantonale Ausgleichskasse) und Steuerbehörden anmelden. Dies beinhaltet die Anmeldung für die AHV, die Mehrwertsteuer (MWST), falls zutreffend, und andere relevante Versicherungen. Die Meldung von Stellenantritten bei einem Arbeitgeber in der Schweiz muss ab dem ersten Tag erfolgen . Die korrekte und fristgerechte Anmeldung ist essenziell, um Bussgelder und Nachzahlungen zu vermeiden. Die Mehrwertsteuer ist eine wichtige Abgabe, deren Sätze in der Schweiz vergleichsweise niedrig sind . Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihres Kantons und Ihrer Branche.
Vorteile und Nachteile einer AG
Die Aktiengesellschaft bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Haftungsbeschränkung auf das Aktienkapital, was das Privatvermögen der Aktionäre schützt . Die Handelbarkeit von Aktien erleichtert die Übertragung von Gesellschaftsanteilen und die Aufnahme neuer Investoren . Die Kreditwürdigkeit einer AG ist tendenziell hoch, was die Beschaffung von Fremdkapital erleichtert. Allerdings sind die Nachteile nicht zu unterschätzen: Die Gründung ist aufwändig und mit höheren Kosten verbunden als bei anderen Rechtsformen . Zudem besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung auf Unternehmensebene und auf Ebene der Aktionäre (Dividenden). Ein hoher Verwaltungsaufwand mit strengen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten ist ebenfalls zu berücksichtigen . Die Geschäftsführung kann unter Umständen mit dem Privatvermögen haften, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt .
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Schritt 6: Laufende Buchführung und Rechnungslegung
Jede Aktiengesellschaft ist zur ordnungsgemässen Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet. Dies bedeutet, dass alle Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentiert und die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang) erstellt werden muss. Die Buchführung muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und eine Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für die Transparenz und die steuerliche Korrektheit des Unternehmens. Die Revisionsstelle prüft die Einhaltung dieser Pflichten und erstattet Bericht. Die gesetzlichen Reserven müssen gemäss den Vorgaben des Obligationenrechts gebildet werden . Eine sorgfältige Buchhaltung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument für das interne Controlling und die strategische Unternehmensführung.
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Schritt 7: Steuerliche Verpflichtungen
Eine AG unterliegt der Gewinn- und Kapitalsteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Der Gewinnsteuersatz des Bundes beträgt 8,5% des Reingewinns . Die kantonalen und kommunalen Steuersätze variieren erheblich. Neben den Unternehmenssteuern müssen auch die Aktionäre ihre Dividenden und Vermögenswerte versteuern. Die korrekte Deklaration aller steuerrelevanten Sachverhalte ist unerlässlich. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, um die steuerliche Optimierung sicherzustellen und Bussgelder zu vermeiden. Die Einhaltung der steuerlichen Pflichten ist ein zentraler Aspekt der Compliance für jede Aktiengesellschaft.
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Schritt 8: Weitere Compliance-Anforderungen
Neben Buchführung und Steuern gibt es weitere Compliance-Anforderungen für eine AG. Dazu gehören die Durchführung von Generalversammlungen, die Protokollierung von Beschlüssen, die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und gegebenenfalls die Meldung von Änderungen im Handelsregister. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die regelmässige Überprüfung der internen Prozesse und die Schulung der Mitarbeiter sind wichtige Massnahmen zur Gewährleistung der Compliance. Die Einhaltung der Vorschriften schützt das Unternehmen vor rechtlichen Problemen und stärkt sein Ansehen bei Geschäftspartnern und Behörden. Die Organisation der Generalversammlung ist ein zentrales Organ der AG .
Unterschiede zur GmbH
Während die AG auf die Aufnahme von Fremdkapital und die Handelbarkeit von Aktien ausgerichtet ist, eignet sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eher für KMU und Familienbetriebe . Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt CHF 20'000 , deutlich weniger als bei der AG. Die Gründungskosten sind bei der GmbH in der Regel geringer . Die Haftung ist auch hier auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wobei die Gesellschafter jedoch durch Statuten zu Nachschüssen verpflichtet werden können . Die Struktur der GmbH ist weniger komplex als die der AG, was den Verwaltungsaufwand reduziert. Für Gründer, die eine flexiblere und kostengünstigere Rechtsform suchen, kann die GmbH eine attraktive Alternative sein. Die Wahl zwischen AG und GmbH hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens ab. Eine GmbH kann auch in eine AG umgewandelt werden, was eine spätere Anpassung der Rechtsform ermöglicht .
Für die Gründung einer AG in der Schweiz sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören die Festlegung des Geschäftszwecks, die Wahl eines Firmennamens mit dem Zusatz 'AG', die Bestimmung des Sitzes und die Erstellung von Statuten. Ein Mindestaktienkapital von CHF 100'000 ist erforderlich, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) bei der Gründung einbezahlt sein müssen . Zudem müssen mindestens ein Verwaltungsratsmitglied und gegebenenfalls eine Revisionsstelle bestimmt werden. Die öffentliche Beurkundung der Gründung und die Eintragung ins Handelsregister sind obligatorisch . Für Grenzgänger gelten spezifische Regeln, insbesondere bezüglich der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung .
Quellen

In diesem Artikel verwendete offizielle Quellen

Geprüft anhand offizieller behördlicher Quellen

Alle Sätze und Regeln anhand der wichtigsten Bundes- und Kantonsportale geprüft.

Bl_ahv
Canton of Basel-Landschaft, AHV Compensation Office
AHV/IV compensation office for Canton Basel-Landschaft.
sva-bl.ch
Kmu_portal
Swiss SME Portal
Official federal SME information portal. Broadest single federal source: covers company setup, VAT, employment, social insurance, and annual administrative obligations for all business types.
kmu.admin.ch
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Schweizer Vorschriften ändern sich häufig; prüfen Sie wichtige Entscheidungen stets mit offiziellen Quellen oder einer qualifizierten Treuhandstelle.