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Freelancer und Einzelfirma in der Schweiz

Die einfachste Rechtsform der Schweiz: kein Kapital, kein Notar, in den meisten Fällen keine Eintragungsgebühren. Aber die AHV ist ab dem ersten Tag obligatorisch, die MWST-Schwelle von CHF 100K gilt, und die persönliche Haftung ist unbeschränkt. Dieser Hub behandelt alles, was eine Einzelfirma für die Compliance braucht.

14.35%
AHV/IV/EO-Beitragssatz (max.)
CHF 100K
Obligatorische MWST-Schwelle
Keine Grenze
Umsatz ohne Eintragung
Variiert
Einkommenssteuersatz nach Kanton
Geprüft anhand offizieller Quellen in der Schweiz. AHV-IV, ESTV, KMU-Portal und ZEFIX.
Status: aktuell
Kennzahlen

Freelancer-Compliance auf einen Blick

14.35%
AHV/IV/EO-Beitragssatz (max.)
Gleitende Skala; voller Satz ab CHF 60,500 Nettojahreseinkommen.
CHF 100K
Obligatorische MWST-Schwelle
Darunter ist die Registrierung freiwillig und manchmal vorteilhaft.
Keine Grenze
Umsatz ohne Eintragung
Unter CHF 100K Umsatz müssen Sie sich nicht im Handelsregister eintragen.
Variiert
Einkommenssteuersatz nach Kanton
Nettoeinkommen wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene besteuert. Sätze von ~12% (Zug) bis über 40% (Genf).
Rechtsform

Freelancer, was es ist und was es bedeutet

Eine vollständige Referenz für die Freelancer-Struktur in der Schweiz: Rechte, Pflichten und die Punkte, die Gründer überraschen.

Struktur und Registrierung
RechtsformEinzelfirma
DE / FR / ITEinzelfirma / Raison individuelle / Ditta individuale
MindestkapitalKeines
Notar erforderlichNein
Handelsregister (HR)Obligatorisch über CHF 100K Umsatz; darunter freiwillig
RegisterbehördeKantonales Handelsregisteramt
zefix.ch
HaftungUnbeschränkt persönlich
Eigene RechtspersönlichkeitNein, Inhaber und Firma sind eins
Steuern und Sozialversicherung
Einkommen besteuert alsPersönliches Einkommen (Bund + Kanton + Gemeinde)
UnternehmenssteuerNicht anwendbar
AHV/IV/EO (2024)14.35% des Nettoeinkommens
AHV-RegistrierungObligatorisch ab dem ersten verdienten CHF
ALV (Arbeitslosigkeit)Für Selbstständige nicht verfügbar
BVG (2. Säule)Freiwillig, keine obligatorische 2. Säule
Obligatorische RevisionNicht erforderlich
BuchführungspflichtVereinfacht (Einnahmen/Ausgaben) unter CHF 500K Umsatz
Achtung

Was jede Freelancer in der Schweiz erledigen muss

Diese vier Bereiche decken den Grossteil der Compliance-Pflichten ab. Jeder hat harte Fristen und echte Bussen bei Nichteinhaltung.

Die unbeschränkte persönliche Haftung ist real
Eine Einzelfirma ist rechtlich nicht von ihrem Inhaber getrennt. Eine Geschäftsschuld, Klage oder Insolvenz greift auf Ihr Privatvermögen zu, einschliesslich Haus, Auto und Ersparnisse. Wenn Sie ein erhebliches Haftungsrisiko tragen (Beratung, Fehler oder Drittschäden), gründen Sie eine GmbH, bevor sich dieses Risiko verwirklicht.
Die AHV qualifiziert Schein-Freelancer als Angestellte um
Die kantonale Ausgleichskasse entscheidet, wer wirklich selbstständig ist. Einzelkunden-Mandate mit festen Stunden und Weisungsgebundenheit sehen wie eine Anstellung aus. Eine Umqualifizierung bedeutet, dass Ihr Kunde rückwirkend Arbeitgeberbeiträge plus Bussen schuldet. Diversifizieren Sie Kunden und dokumentieren Sie Ihre Unabhängigkeit.
Freiwillige MWST kann sich lohnen
Wenn Ihre Kunden überwiegend MWST-registrierte Unternehmen sind (B2B), können Sie mit einer freiwilligen MWST-Registrierung die Vorsteuer auf Einkäufe zurückfordern, ohne Ihre Preise effektiv zu erhöhen. Für B2B-Freelancer mit geringem Volumen und erheblichen Geschäftsausgaben (Software, Ausrüstung) spricht die Rechnung meist für eine Registrierung.
Der Säule-3a-Abzug ist Ihre Altersvorsorge
Ohne obligatorische BVG (2. Säule) ist die Säule 3a das einzige sinnvolle steuerlich abzugsfähige Vorsorgegefäss für einen Freelancer, gedeckelt bei CHF 35,280 für Selbstständige ohne 2. Säule (2024). Nicht einzuzahlen ist die grösste verpasste Steuerersparnis im Schweizer Freelancing.

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