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Firma gründen Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung für GmbH, AG und Einzelfirma

Firma gründen Schweiz: von der Rechtsformwahl über die Handelsregister-Eintragung bis zu Kosten und Steuern. Anleitung für GmbH, AG und Einzelfirma.

Geprüft vor 3 Tagen
5 Min. Lesezeit
Aktualisiert Juni 2026
Geprüft anhand offizieller Schweizer Quellen. Zuletzt geprüft vor 3 Tagen, bl_ahv, KMU Portal.Status: aktuell
Überblick

Firma gründen Schweiz: Rechtsformen, Handelsregister und Steuern im Überblick

Die Firma gründen Schweiz ist ein zentraler Schritt für Unternehmer, die in der Schweiz selbstständig werden möchten. Unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft handelt, müssen alle neuen Unternehmen bestimmte rechtliche und administrative Voraussetzungen erfüllen. Die Gründung beginnt mit der Wahl der passenden Rechtsform, die sich an der Unternehmensgröße, dem Kapitalbedarf und den Haftungsabsichten orientiert. Jede Rechtsform hat spezifische Anforderungen an das Mindestkapital, die Geschäftsführung und die Buchführung. Nach der Entscheidung für eine Rechtsform muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden, was die rechtliche Anerkennung als juristische Person ermöglicht. Zudem ist die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, der AHV, der Unfallversicherung und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) obligatorisch (siehe AHV-Ausgleichskasse Basel-Landschaft). Besonders wichtig ist die Einhaltung der Vorschriften für Grenzgänger, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchten. Die Firma gründen Schweiz erfordert daher eine sorgfältige Planung und die Einhaltung mehrerer gesetzlicher Pflichten. Die korrekte Umsetzung dieser Schritte ist entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und eine stabile Unternehmensstruktur aufzubauen (siehe Erläuterungen des KMU-Portals des Bundes).
Was dieser Leitfaden abdeckt
  • Rechtsformwahl: Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist - von der Einzelfirma bis zur Aktiengesellschaft.
  • Handelsregister eintrag: Wie Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen und welche Dokumente dafür erforderlich sind.
  • Steuerpflichten: Welche Steuern Sie als Unternehmer in der Schweiz zu zahlen haben - von der Mehrwertsteuer bis zur Gewinnsteuer.
  • Grenzgängerregeln: [object Object]
CHF 100'000
Mindestkapital AG
Das obligatorische Gesellschaftskapital für eine Aktiengesellschaft beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 OR) (siehe Erläuterungen des KMU-Portals des Bundes).
CHF 20'000
Mindestkapital GmbH
Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 erforderlich (OR 774).
CHF 420
Handelsregistergebühr
Die Grundgebühr für die Eintragung einer AG oder GmbH im Handelsregister beträgt CHF 420 (KMU Portal).
CHF 100'000
Mehrwertsteuerpflicht
Die MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz gilt für alle Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von CHF 100'000 überschreiten.
Erforderlich
Grenzgängerstatus
Grenzgänger aus Drittstaaten benötigen eine Bewilligung, um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen (KMU Portal).
Pflicht
UID-Nummer
Jedes Unternehmen in der Schweiz erhält eine eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) vom Bundesamt für Statistik (BFS).
01
1-2 Tage
Rechtsform festlegen
Die Wahl der Rechtsform ist der erste entscheidende Schritt beim Firma gründen Schweiz. Die Aktiengesellschaft (AG) eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist die am häufigsten gewählte Rechtsform bei Kapitalgesellschaften. Sie erfordert ein Mindestkapital von CHF 100'000, wovon mindestens die Hälfte bei der Gründung einzuzahlen ist . Die GmbH hingegen ist ideal für Familienbetriebe und kleine bis mittelgrosse Firmen. Sie benötigt nur ein Mindestkapital von CHF 20'000 und ist einfacher zu gründen . Für Einzelfirmen gilt, dass sie alleiniges Eigentum des Inhabers sind und eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung voraussetzen . Die Wahl der Rechtsform beeinflusst die Haftung, die Steuerlast und die Verwaltungskosten. Es ist ratsam, die Vorteile und Nachteile jeder Form sorgfältig abzuwägen, bevor die Gründung beginnt.
02
3-5 Tage
Handelsregister eintragen
Nach der Rechtsformwahl muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister ist eine öffentliche Datenbank, die von den Kantonen verwaltet wird und Informationen zu Rechtsform, Eigentumsverhältnissen und Geschäftsführung enthält. Die Eintragung erfolgt durch die öffentliche Beurkundung der Gründung, die Genehmigung der Statuten und die Bestellung der Organe. Für eine AG oder GmbH beträgt die Grundgebühr CHF 420 . Die Eintragung ist notwendig, damit die Gesellschaft als juristische Person anerkannt wird. Ohne Eintragung im Handelsregister kann das Unternehmen keine rechtlichen Rechte ausüben. Die Anmeldung kann über die Plattform EasyGov.swiss erfolgen, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betrieben wird .
03
1-2 Tage
Steueranmeldung bei der ESTV
Sobald das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, muss es bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) angemeldet werden. Dies gilt, wenn der jährliche Umsatz CHF 100'000 überschreitet . In diesem Fall ist die Anmeldung innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht schriftlich vorzunehmen. Die Mehrwertsteuer (MWST) beträgt in der Schweiz 8,1% für den normalen Satz, während bestimmte Güter wie Lebensmittel mit 2,6% besteuert werden . Unternehmen, die einen Umsatz von CHF 300'000 erzielen, müssen ebenfalls innerhalb von 30 Tagen bei der ESTV anmelden . Die Anmeldung erfolgt über die ESTV-Online-Plattform, die auch die Abwicklung der MWST-Abrechnungen ermöglicht .
04
2-3 Tage
Sozialversicherungsanmeldung
Alle Unternehmen müssen sich bei der AHV-Ausgleichskasse, der Unfallversicherung und der Pensionskasse anmelden. Der Unternehmer muss sich selbst und seine Mitarbeiter versichern. Bei einer AG oder GmbH ist der Geschäftsführer als Angestellter zu betrachten, da er einen Lohn bezieht. Er muss daher bei der AHV, der Unfallversicherung und der Pensionskasse angemeldet werden . Für Investoren, die nur am Verwaltungsrat teilnehmen, gilt dies nicht, da sie nicht angestellt sind. Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse des Geschäftssitzes. Die kantonalen Ausgleichskassen bieten spezielle Beratung für neue Unternehmen an, insbesondere für Grenzgänger .
05
1-2 Wochen
Grenzgängerregeln beachten
Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Drittstaaten müssen besondere Voraussetzungen erfüllen, um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen. Sie benötigen eine Grenzgängerbewilligung, die nur erteilt wird, wenn sie eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem Nachbarstaat besitzen und mindestens sechs Monate in der ausländischen Grenzzone wohnhaft sind . Zudem müssen sie wöchentlich an ihren Wohnsitz im Ausland zurückkehren. Für Grenzgänger aus EU-/EFTA-Staaten gelten weniger strenge Regeln, aber auch hier muss nachgewiesen werden, dass eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt werden kann . Dies kann durch die Einreichung eines Businessplans, einer Anmeldung im Handelsregister oder der Etablierung eines Büros erfolgen. Die KMU-Portal-Informationen zu Grenzgängern enthalten detaillierte Erläuterungen .
Wichtige Hinweise zur Firma gründen Schweiz
Beim Firma gründen Schweiz ist es entscheidend, alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um spätere Probleme zu vermeiden. Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) automatisch zugewiesen und ermöglicht eine einheitliche Identifikation bei allen Behörden . Die UID-Nummer ist für die Steuererklärung und die Abwicklung von Zahlungen unerlässlich. Zudem müssen alle Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, ihre Buchhaltung gemäß den Vorschriften des Obligationenrechts führen. Die Buchführung muss eine genaue Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Für Unternehmen im Bereich Softwareentwicklung oder Informatik-Hardware-Import ist das Urheberrecht besonders wichtig. Es garantiert dem Unternehmer das Exklusivrecht an seinem Werk, ohne dass eine spezielle Registrierung erforderlich ist. Die KMU-Portal-Beispiele zu Firmengründungen zeigen, wie solche Unternehmen erfolgreich gegründet werden können .
Ja, ein ausländischer Staatsangehöriger kann in der Schweiz eine GmbH gründen, sofern mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz befugt ist, die Gesellschaft zu vertreten. Die GmbH ist eine Mischform aus AG und Kollektivgesellschaft und eignet sich besonders für Familienbetriebe und kleine bis mittelgrosse Firmen. Die Gründung erfordert ein Mindestkapital von CHF 20'000, das voll einbezahlt oder mit Sacheinlagen gedeckt sein muss . Die Eintragung erfolgt im Handelsregister, und die Gesellschafter müssen namentlich eingetragen werden. Für Grenzgänger aus Drittstaaten gelten zusätzliche Voraussetzungen, wie die dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem Nachbarstaat und die wöchentliche Rückkehr an ihren Wohnsitz im Ausland . Die KMU-Portal-Informationen zu Grenzgängern enthalten detaillierte Erläuterungen zu diesen Regeln .
Quellen

In diesem Artikel verwendete offizielle Quellen

Geprüft anhand offizieller behördlicher Quellen

Alle Sätze und Regeln anhand der wichtigsten Bundes- und Kantonsportale geprüft.

Bl_ahv
Canton of Basel-Landschaft, AHV Compensation Office
AHV/IV compensation office for Canton Basel-Landschaft.
sva-bl.ch
Kmu_portal
Swiss SME Portal
Official federal SME information portal. Broadest single federal source: covers company setup, VAT, employment, social insurance, and annual administrative obligations for all business types.
kmu.admin.ch
Content verified against these sources. Not legal advice.See full disclaimer

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Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Schweizer Vorschriften ändern sich häufig; prüfen Sie wichtige Entscheidungen stets mit offiziellen Quellen oder einer qualifizierten Treuhandstelle.