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Mindestlohn Genf: Alles was Sie über den kantonalen Mindestlohn wissen müssen

Mindestlohn Genf 2025: aktueller Stundenlohn, gesetzliche Grundlagen, Anwendungsbereich und Ausnahmen. Praktische Hinweise für Arbeitgeber im Kanton Genf.

Geprüft vor 3 Tagen
4 Min. Lesezeit
Aktualisiert Juni 2026
Geprüft anhand offizieller Schweizer Quellen. Zuletzt geprüft vor 3 Tagen, AFC GE.Status: aktuell
Überblick

Mindestlohn Genf 2025: Aktueller Stand und zukünftige Entwicklung

Der Mindestlohn Genf ist ein zentrales Element der sozialen Sicherheit im Kanton Genève. Seit dem 1. November 2020 gilt ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn, der jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Für das Jahr 2025 gilt ab dem 1. Januar 2025 ein Stundenlohn von **24.48 fr. brutto**. Dieser Betrag ist Teil einer kontinuierlichen Anpassung, die sicherstellt, dass die Kaufkraft der Arbeitnehmer erhalten bleibt. Die Einführung des Mindestlohns zielt darauf ab, die Armut unter Beschäftigten zu bekämpfen, insbesondere bei den sogenannten „working poor“. Arbeitgeber, die in Genève tätig sind, müssen diesen Betrag einhalten, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen, die in der Regel im Kanton arbeiten. Die Anwendung des Mindestlohns ist gesetzlich verankert und wird durch das Office cantonal de l'inspection et des relations du travail (OCIRT) (siehe kantonale Steuerverwaltung Genf) überwacht. Für die Planung des Jahres 2026 ist bereits ein neuer Betrag festgelegt: ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn **24.59 fr. brutto** pro Stunde. Diese Entwicklung zeigt, dass der Mindestlohn Genf weiterhin ansteigt und sich an der wirtschaftlichen Realität orientiert. Die genauen Zahlen und Berechnungen finden sich auf der offiziellen Webseite des Kantons Genève. Die Anpassung erfolgt jährlich auf Basis des genevois des prix à la consommation. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, sich über die aktuellen Werte zu informieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Der Mindestlohn Genf 2025 ist somit nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein zentrales Instrument zur sozialen Gerechtigkeit im Kanton.
Was dieser Leitfaden abdeckt
  • Geltungsbereich: Wer im Kanton Genève arbeitet, ist grundsätzlich vom Mindestlohn betroffen, sofern keine Ausnahmen gelten.
  • Anpassungsmechanismus: Der Mindestlohn wird jährlich an den Verbraucherpreisindex des Kantons Genève angepasst, um die Kaufkraft zu sichern.
  • Ausnahmen: Bestimmte Gruppen wie Auszubildende, Freiwillige oder Teilnehmer an sozialen Integrationsschritten sind vom Mindestlohn ausgenommen.
  • Überwachung: Die Einhaltung des Mindestlohns wird durch das OCIRT kontrolliert, und Verstöße können zu Geldstrafen führen.
24.48 fr.
Mindestlohn 2025
Gültig ab 1. Januar 2025, basierend auf dem Indikator des Kantons Genève
24.59 fr.
Mindestlohn 2026
Ab 1. Januar 2026, festgelegt durch den Kantonsrat Genève
4111 fr.
Monatlicher Mindestlohn
Basierend auf 41 Stunden pro Woche und einem Stundenlohn von 24.48 fr. (siehe Offizielle Berechnung)
Jährlich
Anpassungsjahr
Der Mindestlohn wird jährlich an den Verbraucherpreisindex Genève angepasst
1. November 2020
Gültigkeit seit
Seit dem Inkrafttreten des kantonalen Mindestlohns im Kanton Genève
Mehr als 10 Gruppen
Ausnahmen
Ausnahmen gelten für Auszubildende, Freiwillige und bestimmte Integrationsmaßnahmen (siehe Ausnahmenliste)
01
10 Minuten
Überprüfung der Beschäftigtenkategorie
Bevor Sie den Mindestlohn anwenden, müssen Sie prüfen, ob der Arbeitnehmer zur Gruppe der Beschäftigten gehört, die vom Mindestlohn betroffen ist. Dies gilt für alle Personen, die in Genève arbeiten und nicht in einer der ausgenommenen Kategorien fallen. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, Freiwillige oder Teilnehmer an sozialen Integrationsschritten. Wenn der Arbeitnehmer in einer dieser Kategorien ist, gilt der Mindestlohn nicht. Die genauen Kriterien finden Sie im Richtlinienwerk des OCIRT. Es ist wichtig, dass Sie die Kategorie korrekt einordnen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Falsche Zuordnungen können zu erheblichen Sanktionen führen.
02
15 Minuten
Berechnung des Mindestlohns
Die Berechnung des Mindestlohns erfolgt auf Basis des Stundenlohns. Für das Jahr 2025 beträgt der Mindestlohn **24.48 fr. brutto** pro Stunde. Wenn Sie einen monatlichen Lohn zahlen, müssen Sie sicherstellen, dass der Stundenlohn mindestens diesem Betrag entspricht. Für eine 41-Stunden-Woche ergibt sich ein monatlicher Mindestlohn von **4111 fr. brutto**. Diese Berechnung ist auf der offiziellen Webseite des Kantons Genève dokumentiert. Sie können auch die offizielle Calculette des OCIRT nutzen, um Ihre Berechnungen zu überprüfen. Die Calculette berücksichtigt auch Sonderfälle wie 13-Monatsgehälter oder Sonderzahlungen.
03
20 Minuten
Anpassung an die jährliche Indexierung
Der Mindestlohn wird jährlich an den Verbraucherpreisindex des Kantons Genève angepasst. Dieser Index wird vom Bundesamt für Statistik ermittelt und veröffentlicht. Für das Jahr 2025 wurde der neue Betrag bereits im September 2024 bekanntgegeben. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die jährliche Anpassung rechtzeitig umsetzen. Die offizielle Ankündigung erfolgt jeweils im Herbst des Vorjahres. Sie können die aktuellsten Informationen auf der Webseite des Kantons Genève finden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die neuen Werte zu informieren, um Planungsfehler zu vermeiden. Die Anpassung ist gesetzlich verbindlich und muss eingehalten werden.
04
30 Minuten
Dokumentation und Nachweise
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Lohnzahlungen und die Einhaltung des Mindestlohns ordnungsgemäß zu dokumentieren. Dies umfasst Lohnblätter, Arbeitsverträge und interne Dokumente. Die Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Im Falle einer Kontrolle durch das OCIRT müssen Sie diese Unterlagen vorlegen können. Die Dokumentation dient als Beweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Fehlende oder unvollständige Dokumente können zu Sanktionen führen. Es ist empfehlenswert, ein internes Dokumentationsverfahren einzurichten, das alle relevanten Informationen enthält. Die Richtlinien des OCIRT enthalten detaillierte Anforderungen an die Dokumentation.
Wichtige Hinweise zur Anwendung des Mindestlohns
Der Mindestlohn Genf gilt für alle Arbeitnehmer, die in Genève arbeiten und nicht in einer der ausgenommenen Kategorien fallen. Dies umfasst auch Arbeitnehmer, die aus anderen Kantonen kommen, solange sie in Genève arbeiten. Die Anwendung des Mindestlohns ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht einhalten, riskieren erhebliche Sanktionen. Die Richtlinien des OCIRT enthalten detaillierte Informationen zu den Anforderungen. Es ist wichtig, dass Sie sich regelmäßig über die aktuellen Werte informieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die jährliche Anpassung des Mindestlohns ist gesetzlich verankert und muss eingehalten werden. Die offizielle Webseite des Kantons Genève bietet alle notwendigen Informationen und Tools zur Unterstützung.
Ja, der Mindestlohn Genf gilt für alle Arbeitnehmer, die in Genève arbeiten, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Dies gilt auch für Personen, die aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland kommen. Die Anwendung des Mindestlohns basiert auf dem Arbeitsort, nicht auf dem Wohnort. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass der Mindestlohn für alle in Genève tätigen Arbeitnehmer eingehalten wird. Die Richtlinien des OCIRT klären diese Frage ausführlich. Es ist wichtig, dass Sie die Arbeitsbedingungen anhand des Arbeitsortes bewerten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Quellen

Offizielle Quellen aus Genf

Geprüft anhand offizieller behördlicher Quellen

Alle Sätze und Regeln anhand der wichtigsten Bundes- und Kantonsportale geprüft.

Ge_tax
Canton of Geneva, Cantonal Tax Administration
Geneva cantonal tax authority (Administration Fiscale Cantonale). Source for Geneva-specific profit tax, ICC cantonal tax, and filing obligations for businesses.
ge.ch
Content verified against these sources. Not legal advice.See full disclaimer

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