Bern (BE)ArbeitsrechtArbeitgeber

Mitarbeiter einstellen Bern: Alles über Arbeitsvertrag, Lohn und Sozialversicherung

Mitarbeiter einstellen Bern? Erfahren Sie alles über den Arbeitsvertrag Schweiz, Lohn Bern, Sozialversicherung und die Pflichten als Arbeitgeber im Kanton Bern.

Geprüft vor 2 Tagen
4 Min. Lesezeit
Aktualisiert Juni 2026
Geprüft anhand offizieller Schweizer Quellen. Zuletzt geprüft vor 2 Tagen, Ausgleichskasse Bern.Status: aktuell
Überblick

Mitarbeiter einstellen Bern: So führen Sie die Anstellung rechtskonform durch

Mitarbeiter einstellen Bern ist ein zentraler Schritt für jedes Unternehmen im Kanton Bern, das wachsen möchte. Dabei müssen Arbeitgeber alle gesetzlichen Pflichten erfüllen, um rechtssicher zu agieren. Die Anstellung beginnt mit einem gültigen Arbeitsvertrag Schweiz, der alle wesentlichen Bedingungen wie Arbeitszeit, Lohn, Urlaub und Kündigungsfristen regelt. Als Arbeitgeber im Kanton Bern sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden bei der kantonalen Ausgleichskasse anzumelden, selbst wenn Sie nur eine temporäre Anstellung vornehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge für AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, während die FAK/FLG-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. (siehe AHV-Ausgleichskasse Bern) Die Abrechnung erfolgt entweder im ordentlichen Verfahren oder im vereinfachten Abrechnungsverfahren (VAVplus), je nach Lohnsumme und Unternehmensform. Für Unternehmen mit geringer Lohnsumme bietet das VAVplus die Möglichkeit, auch die Unfallversicherungsprämien direkt über die Ausgleichskasse abzurechnen. Die Mitarbeiter einstellen Bern ist somit nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine rechtliche Herausforderung, die sorgfältig geplant werden muss.
Was dieser Leitfaden abdeckt
  • Arbeitsvertrag Schweiz: [object Object]
  • Lohn Bern: [object Object]
  • Sozialversicherung: [object Object]
  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse: Wie und wann Sie neue Mitarbeitende bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons Bern anmelden müssen.
0.77%
AHV-Beitragssatz
Der AHV-Beitragssatz beträgt 0.77% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
0.55%
IV-Beitragssatz
Der IV-Beitragssatz beträgt 0.55% und wird ebenfalls je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
0.2%
EO-Beitragssatz
Der EO-Beitragssatz beträgt 0.2% und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
0.2%
ALV-Beitragssatz
Der ALV-Beitragssatz beträgt 0.2% und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
0.505%
BU-Prämie
Die Prämie für die Berufsunfallversicherung beträgt 0.505% des Bruttolohns und wird vom Arbeitgeber getragen.
1.432%
NBU-Prämie
Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung beträgt 1.432% des Bruttolohns und wird vom Arbeitnehmer getragen.
01
1-2 Tage
Arbeitsvertrag Schweiz erstellen
Der Arbeitsvertrag Schweiz ist der rechtliche Rahmen für die Anstellung. Er muss alle wesentlichen Bedingungen enthalten, wie Arbeitszeit, Arbeitsort, Probezeit, Kündigungsfristen und Lohn. Ein gültiger Vertrag schützt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Die Vertragsinhalte müssen den geltenden Arbeitsgesetzen entsprechen, insbesondere dem Bundesgesetz über den Arbeitsschutz und dem Bundesgesetz über die Arbeitszeit. Bei der Erstellung sollten Sie auf die spezifischen Anforderungen des Kantons Bern achten, da kantonale Regelungen wie die Mindestlohn Genf auch indirekt Einfluss auf die Lohnhöhe haben können. Ein fehlerhafter Vertrag kann zu Rechtsstreitigkeiten führen. Es ist ratsam, den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
02
1 Tag
Anmeldung bei der Ausgleichskasse
Als Arbeitgeber im Kanton Bern müssen Sie Ihre Mitarbeitenden bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Dies gilt für alle juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie für Vereine und Stiftungen, die Arbeitnehmer beschäftigen. Selbst wenn Sie nur eine temporäre Anstellung vornehmen, ist die Anmeldung obligatorisch. Die Anmeldung erfolgt über das ePortal der Ausgleichskasse oder mit dem Formular "Eintrittsmeldung in den Betrieb". Achten Sie darauf, dass die Lohnsumme korrekt angegeben wird, da Änderungen der Lohnsumme nicht automatisch übernommen werden. Falls Sie noch nicht angeschlossen sind, müssen Sie sich zunächste anmelden. Die Neuanschluss ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die Mitarbeitende beschäftigen.
03
1-2 Wochen pro Monat
Lohnabrechnung und Sozialversicherungsbeiträge
Die Lohnabrechnung muss alle Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnen und abführen. Die Beiträge für AHV/IV/EO und ALV werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die FAK/FLG-Beiträge sind vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Die Abrechnung erfolgt entweder im ordentlichen Verfahren oder im vereinfachten Abrechnungsverfahren (VAVplus), je nach Lohnsumme. Im ordentlichen Verfahren erhalten Sie während des Jahres Akontorechnungen auf Basis der voraussichtlichen Lohnsumme. Im VAVplus können Sie auch die Unfallversicherungsprämien direkt über die Ausgleichskasse abrechnen. Die Zahlungsweise der Akontobeiträge richtet sich nach der voraussichtlichen Lohnsumme: jährlich bis CHF 5'000, trimesterlich von CHF 5'001 bis CHF 200'000, monatlich ab CHF 200'001.
04
1-2 Wochen
Familienzulagen und Allokationen
Arbeitgeber im Kanton Bern haben die Möglichkeit, Familienzulagen für ihre Mitarbeitenden zu beantragen. Die Allokationen für Kinder betragen bis zum 31. Dezember 2024 CHF 230.00 pro Monat und ab 1. Januar 2025 CHF 250.00 pro Monat. Für Kinder in beruflicher Ausbildung gelten zusätzliche Zulagen von CHF 290.00 pro Monat. Die Antragstellung erfolgt über die Caisse des allocations familiales. Die Allocations familiales sind eine wichtige Unterstützung für Familien mit Kindern. Arbeitgeber können die Zulagen direkt an ihre Mitarbeitenden weiterleiten. Die Antragstellung muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt des Kindes erfolgen. Für Kinder in der EU/AELE gelten zusätzliche Formulare, die mit der Antragstellung eingereicht werden müssen.
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber im Kanton Bern
Arbeitgeber im Kanton Bern müssen sich bewusst sein, dass die Ausgleichskasse des Kantons Bern nicht nur für die Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist, sondern auch für die Rückverteilung der CO2-Abgabe. Diese Abgabe wird an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilte, und die Ausgleichskasse übernimmt diese Aufgabe im Auftrag des Bundes. Zudem ist es wichtig, dass Arbeitgeber, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, einen Freibetrag von CHF 1'400.00 pro Monat nutzen können, auf dem keine AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet werden. Die Wahl des Freibetrags liegt beim Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen diese Informationen korrekt verarbeiten und die Lohnabrechnung entsprechend anpassen.
Als Arbeitgeber beim Mitarbeiter einstellen Bern müssen Sie den Arbeitsvertrag Schweiz korrekt erstellen, die Mitarbeitenden bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen. Sie sind verpflichtet, die Beiträge für AHV/IV/EO und ALV je zur Hälfte zu tragen, während die FAK/FLG-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber getragen werden. Zudem müssen Sie die Lohnabrechnung korrekt durchführen und die Familienzulagen beantragen, wenn zutreffend. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist obligatorisch, auch wenn Sie nur eine temporäre Anstellung vornehmen. Arbeitgeber müssen auch sicherstellen, dass die Lohnsumme korrekt angegeben wird, da Änderungen nicht automatisch übernommen werden.
Quellen

Offizielle Quellen aus Bern

Geprüft anhand offizieller behördlicher Quellen

Alle Sätze und Regeln anhand der wichtigsten Bundes- und Kantonsportale geprüft.

Be_ahv
Canton of Bern, AHV Compensation Office
AHV/IV compensation office for Canton Bern. Handles employer AHV registration and contributions for Bern-based businesses.
akbern.ch
Content verified against these sources. Not legal advice.See full disclaimer

Tools that help with Arbeitsrecht

Software used by SMEs in Switzerland. Affiliate links: we earn a small commission at no cost to you.

PersonioHR + payroll built for SMEs hiring their first employees in Switzerland. Lohnausweis generation, work-permit tracking, AHV registration, all in one tool.
Try free
BexioPayroll module for Swiss employers. AHV/UVG/BVG contribution calculation, monthly salary slips, and direct export to cantonal Ausgleichskassen.
Try free 30 days
SwissdecStandardised Swiss payroll-data exchange. Most accounting tools certified by Swissdec; using one cuts your year-end reporting burden in half.
See certified tools
Affiliate disclosure: Canton Compliance Hub earns a commission if you purchase a paid plan via these links. This does not affect our editorial recommendations. We only list tools we consider genuinely suitable for the use case described.

Not sure where Arbeitsrecht compliance applies to you?

Get a free personalised report covering your specific situation, Arbeitsrecht-specific rules included.

Verwandte Themen
Arbeitsrecht in anderen Kantonen
Bern: Leitfäden zu weiteren Themen
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Schweizer Vorschriften ändern sich häufig; prüfen Sie wichtige Entscheidungen stets mit offiziellen Quellen oder einer qualifizierten Treuhandstelle.