Überblick
MWST anmelden in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und Schritte
Die Anmeldung zur Mehrwertsteuer (MWST) ist eine zentrale Pflicht für alle Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind und einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielen. Wer die MWST anmelden muss, ist nicht nur aufgrund des Umsatzes, sondern auch aufgrund der Art der Leistung bestimmt. So gilt eine Plattformbetreiberin, die über eine elektronische Plattform eine Lieferung ermöglicht, als Leistungserbringerin gegenüber dem Käufer, wenn sie einen Verkäufer mit einem Käufer zusammenbringt (Art. 20a MWSTG). Diese Zuordnung kann zu einer Steuerpflicht führen, selbst wenn die Plattformbetreiberin keinen Sitz im Inland hat. Die MWST anmeldung schweiz ist daher nicht nur für lokale Unternehmen, sondern auch für ausländische Anbieter relevant, die in die Schweiz liefern. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet eine Liste der Plattformbetreiberinnen im MWST-Register an, die Verkäufer nutzen können, um ihre Lieferung mehrwertsteuerrechtlich zu qualifizieren. Für Unternehmen, die im Versandhandel tätig sind, gilt eine MWST-pflicht, wenn sie mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Kleinsendungen erzielen. In diesem Fall müssen sie die Inlandsteuer in Rechnung stellen und sicherstellen, dass der Kunde nicht zusätzlich mit der Einfuhrsteuer belastet wird. Die MWST anmelden ist somit ein zentraler Schritt, um die steuerliche Compliance zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden. (siehe offizielle MWST-Wegleitung der ESTV) (siehe offizielle MWST-Wegleitung der ESTV)
Was dieser Leitfaden abdeckt
- Wann Sie anmelden müssen: [object Object]
- Online-Anmeldung: [object Object]
- Plattformbetreiber: Plattformbetreiberinnen, die über eine elektronische Plattform Lieferungen ermöglichen, gelten als Leistungserbringerin und sind steuerpflichtig, auch ohne Inlandbezug.
- Abrechnungspflicht: Ab 2025 müssen alle MWST-Abrechnungen online über das ePortal erfolgen, Papierformulare sind nicht mehr möglich.
Wichtige Hinweise zur MWST-Abrechnung
Die MWST-Abrechnung pro bietet Ihnen automatische Benachrichtigungen per E-Mail oder SMS, sobald die Abrechnung im ePortal zur Verfügung steht. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten, überprüfen Sie bitte in Ihrem Profil «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen», ob Sie die Benachrichtigungen aktiviert haben. Ab dem 11. Mai 2026 ist nur noch «MWST-Abrechnung pro» verfügbar, da der Service «MWST-Abrechnung easy» eingestellt wird. Die MWST-Abrechnung und Papierabrechnungen sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr möglich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich online. Die Einschätzungsmittteilung wird nach Abschluss der MWST-Kontrolle per Post zugestellt. Die Kontrolle wird innert 360 Tagen seit schriftlicher Ankündigung abgeschlossen. Die MWST-Kontrolle ist eine neue Herausforderung und selten mit einer vorherigen Kontrolle vergleichbar. Die Steuerexpertin oder der Steuerexperte MWST prüft die formelle und materielle Richtigkeit der Buchhaltung, die Umsätze, die Vorsteuern und besondere Steuertatbestände.
Quellen