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MWST anmelden in der Schweiz: Alles was Sie wissen müssen

MWST anmelden in der Schweiz: Pflichten, UID-Nummer, Online-Abrechnung und die Umsatzgrenze von CHF 100'000. Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen.

Geprüft vor 3 Tagen
5 Min. Lesezeit
Aktualisiert Juni 2026
Geprüft anhand offizieller Schweizer Quellen. Zuletzt geprüft vor 3 Tagen, ESTV, KMU Portal.Status: aktuell
Überblick

MWST anmelden in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und Schritte

Die Anmeldung zur Mehrwertsteuer (MWST) ist eine zentrale Pflicht für alle Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind und einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielen. Wer die MWST anmelden muss, ist nicht nur aufgrund des Umsatzes, sondern auch aufgrund der Art der Leistung bestimmt. So gilt eine Plattformbetreiberin, die über eine elektronische Plattform eine Lieferung ermöglicht, als Leistungserbringerin gegenüber dem Käufer, wenn sie einen Verkäufer mit einem Käufer zusammenbringt (Art. 20a MWSTG). Diese Zuordnung kann zu einer Steuerpflicht führen, selbst wenn die Plattformbetreiberin keinen Sitz im Inland hat. Die MWST anmeldung schweiz ist daher nicht nur für lokale Unternehmen, sondern auch für ausländische Anbieter relevant, die in die Schweiz liefern. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bietet eine Liste der Plattformbetreiberinnen im MWST-Register an, die Verkäufer nutzen können, um ihre Lieferung mehrwertsteuerrechtlich zu qualifizieren. Für Unternehmen, die im Versandhandel tätig sind, gilt eine MWST-pflicht, wenn sie mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Kleinsendungen erzielen. In diesem Fall müssen sie die Inlandsteuer in Rechnung stellen und sicherstellen, dass der Kunde nicht zusätzlich mit der Einfuhrsteuer belastet wird. Die MWST anmelden ist somit ein zentraler Schritt, um die steuerliche Compliance zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden. (siehe offizielle MWST-Wegleitung der ESTV) (siehe offizielle MWST-Wegleitung der ESTV)
Was dieser Leitfaden abdeckt
  • Wann Sie anmelden müssen: [object Object]
  • Online-Anmeldung: [object Object]
  • Plattformbetreiber: Plattformbetreiberinnen, die über eine elektronische Plattform Lieferungen ermöglichen, gelten als Leistungserbringerin und sind steuerpflichtig, auch ohne Inlandbezug.
  • Abrechnungspflicht: Ab 2025 müssen alle MWST-Abrechnungen online über das ePortal erfolgen, Papierformulare sind nicht mehr möglich.
CHF 100'000
MWST-Anmeldung
Der Umsatzschwellenwert für die MWST-Pflicht ist gemäß Art. 66 MWSTG auf CHF 100'000 festgelegt.
1. Januar 2025
Online-Abrechnung
Ab diesem Datum ist die elektronische MWST-Abrechnung verpflichtend, wie in der Teilrevision des MWSTG festgelegt.
Mai 2026
AGOV-Registrierung
Die Registrierung mit AGOV ist ab Frühjahr 2027 Pflicht, bis dahin ist CH-Login noch möglich.
8. Mai 2026
MWST-Abrechnung easy
Der Service «MWST-Abrechnung easy» wird nach dem 8. Mai 2026 eingestellt.
Art. 72 MWSTG
Berichtigungsabrechnung
Fehler in der Abrechnung müssen ausschließlich mit dem Formular «Jahresabstimmung (Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG)» korrigiert werden.
8,1 %
Normalsatz MWST
Der neue Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt ab 1. Januar 2024 8,1 %, wie in der MWST-Verordnung festgelegt.
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Schritt 1: Prüfen der Umsatzgrenze
Bevor Sie die MWST anmelden, müssen Sie prüfen, ob Sie die Umsatzgrenze von CHF 100'000 überschritten haben. Dies gilt nicht nur für den Gesamtumsatz, sondern auch für spezifische Tätigkeiten wie den Versandhandel. Wenn Sie mindestens CHF 100'000 Umsatz aus Kleinsendungen erzielen, sind Sie steuerpflichtig. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt eine Liste der steuerpflichtigen Versandhändler und Versandhändlerinnen bereit, die Sie nutzen können, um Ihre Position zu überprüfen. Auch Plattformbetreiberinnen, die über eine elektronische Plattform Lieferungen ermöglichen, gelten als Leistungserbringerin, wenn sie einen Verkäufer mit einem Käufer zusammenbringen. Diese Zuordnung kann zu einer Steuerpflicht führen, selbst wenn die Plattformbetreiberin keinen Sitz im Inland hat. Die MWST anmeldung schweiz ist daher nicht nur für lokale Unternehmen relevant, sondern auch für ausländische Anbieter, die in die Schweiz liefern.
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20 Minuten
Schritt 2: Registrierung mit AGOV
Ab dem 1. Januar 2025 ist die Registrierung für die MWST-Abrechnung ausschließlich über das neue Behörden-Login AGOV möglich. AGOV ist das einheitliche digitale Login der Schweiz, das sicherer und bequemer als das alte CH-Login ist. Sie können AGOV für verschiedene Onlineangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden nutzen. Um die MWST anmelden zu können, müssen Sie sich einmalig im ePortal-Service «myESTV» mit AGOV registrieren. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich, da ab Frühjahr 2027 die CH-Login-Option abgeschaltet wird. Die Sicherheitsanforderungen für digitale Services haben sich in den letzten Jahren stark erhöht, und AGOV erfüllt die zukünftigen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Nutzen Sie die praktischen Funktionen von «MWST-Abrechnung pro» schon heute und registrieren Sie sich einmalig mit AGOV im ePortal-Service «myESTV».
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30 Minuten
Schritt 3: Einreichung der MWST-Anmeldung
Nach der Registrierung müssen Sie die MWST-Anmeldung schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen. Die Anmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Umsatzgrenze erfolgen. Für Unternehmen, die bereits eine UID Nummer schweiz besitzen, ist die Anmeldung einfach: Sie geben Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) an und fügen die Ergänzung «MWST» hinzu. Auf Rechnungen muss die MWST-Nummer mit der Angabe «MWST» hinter der UID erscheinen. Die Anmeldung kann online über das ePortal erfolgen, wobei Sie das Formular hochladen müssen, falls eine Zustelladresse angegeben wird. Die ESTV prüft Ihre Anmeldung und teilt Ihnen die Zulassung mit. Sobald Sie als steuerpflichtig anerkannt sind, können Sie die MWST-Abrechnung starten.
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Schritt 4: Abrechnung und Korrektur
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-Abrechnungen online über das ePortal-Service «MWST abrechnen» erfolgen. Papierabrechnungen sind nicht mehr möglich, auch nicht für rückwirkende Perioden. Für Korrekturen einzelner Monats-, Quartals- oder Semesterabrechnungen während der Steuerperiode ist die Korrekturabrechnung zu verwenden. Ab dem 1. Januar 2025 sind Korrekturen online im ePortal Service «MWST abrechnen» vorzunehmen. Die Berichtigungsabrechnung nach Art. 72 MWSTG ist die einzige zulässige Methode, um Fehler in der Abrechnung zu korrigieren. Die Einschätzungsmittteilung wird nach Abschluss der MWST-Kontrolle per Post zugestellt. Die Kontrolle wird innert 360 Tagen seit schriftlicher Ankündigung abgeschlossen.
Wichtige Hinweise zur MWST-Abrechnung
Die MWST-Abrechnung pro bietet Ihnen automatische Benachrichtigungen per E-Mail oder SMS, sobald die Abrechnung im ePortal zur Verfügung steht. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten, überprüfen Sie bitte in Ihrem Profil «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen», ob Sie die Benachrichtigungen aktiviert haben. Ab dem 11. Mai 2026 ist nur noch «MWST-Abrechnung pro» verfügbar, da der Service «MWST-Abrechnung easy» eingestellt wird. Die MWST-Abrechnung und Papierabrechnungen sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr möglich. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich online. Die Einschätzungsmittteilung wird nach Abschluss der MWST-Kontrolle per Post zugestellt. Die Kontrolle wird innert 360 Tagen seit schriftlicher Ankündigung abgeschlossen. Die MWST-Kontrolle ist eine neue Herausforderung und selten mit einer vorherigen Kontrolle vergleichbar. Die Steuerexpertin oder der Steuerexperte MWST prüft die formelle und materielle Richtigkeit der Buchhaltung, die Umsätze, die Vorsteuern und besondere Steuertatbestände.
Die UID Nummer schweiz ist die Unternehmens-Identifikationsnummer, die seit dem 1. Januar 2014 als gültige MWST-Nummer gilt. Sie ersetzt die alte sechsstellige MWST-Nummer. Bei der MWST anmelden müssen Sie Ihre UID Nummer schweiz angeben und hinter der Nummer die Ergänzung «MWST» setzen. Dies ist zwingend erforderlich, damit die Rechnung steuerlich gültig ist. Die UID Nummer schweiz wird von der ESTV vergeben und ist für alle steuerpflichtigen Unternehmen verbindlich. Sie dient als eindeutige Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke und ist in der Schweiz verbindlich. Die MWST-Nummer muss auf allen Rechnungen, Quittungen und Dokumenten erscheinen, um die steuerliche Compliance zu gewährleisten.
Quellen

In diesem Artikel verwendete offizielle Quellen

Geprüft anhand offizieller behördlicher Quellen

Alle Sätze und Regeln anhand der wichtigsten Bundes- und Kantonsportale geprüft.

Estv
Swiss Federal Tax Administration
Federal authority for VAT, withholding tax, stamp duties, and direct federal tax. Primary official source for all tax obligations affecting Swiss SMEs.
estv.admin.ch
Kmu_portal
Swiss SME Portal
Official federal SME information portal. Broadest single federal source: covers company setup, VAT, employment, social insurance, and annual administrative obligations for all business types.
kmu.admin.ch
Content verified against these sources. Not legal advice.See full disclaimer

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Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Schweizer Vorschriften ändern sich häufig; prüfen Sie wichtige Entscheidungen stets mit offiziellen Quellen oder einer qualifizierten Treuhandstelle.